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AGB

Kundendienst

AGB der PropGlide Europe GmbH

 

§ 1 Geschäftsfeld

 

Die Firma PropGlide Europe GmbH ist auf die Distribution einer Propeller Beschichtung  spezialisiert, die aufgrund ihrer Verwendungsmöglichkeiten bei booten, Yachten und Schiffen eingesetzt wird. 

 § 2 Geltungsbereich

 (1) Die nachstehenden Bedingungen regeln die gesamte Geschäftsbeziehung der PropGlide Europe GmbH zu den Kunden im In- und Ausland. Sie entfalten ausschließliche Wirkung und genießen grundsätzlich Vorrang vor inhaltlich von ihnen abweichenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird. 

 

(2) Sämtliche Inhalte, die zwischen der Firma PropGlide Europe GmbH und dem Kunden zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert. Hiervon abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform.

 § 3 Vertragsschluss

 (1) Von der PropGlide Europe GmbH abgegebene Angebote – fernmündlich, per E-Mail oder in sonstiger Form - sind als „Einladung zur Abgabe eines Angebots“ im Sinne des deutschen Zivilrechts zu verstehen und stets freibleibend und unverbindlich. 

 (2) Der Kunde kann daher lediglich seinerseits durch Erteilung eines Auftrages an die PropGlide Europe GmbH ein Angebot abgeben, dessen Annahme diese sich ausdrücklich vorbehält. Erst durch Versendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung der PropGlide Europe GmbH kommt der Vertrag zustande.

 § 4 Preise und Zahlungsbedingungen

 (1) Die Preise der PropGlide Europe GmbH verstehen sich unverzollt ab Lager, je nach Einzelfall (Auslandsbezug) mit oder ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Anfallende Kosten für Versicherung, Verpackung und Versand werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 

(2) Die PropGlide Europe GmbH behält sich vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsschluss Preiserhöhungen oder Preissenkungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Anfrage nachgewiesen.

 (3) Der vereinbarte Kaufpreis ist sofort und ohne Abzug mit Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde gerät im Hinblick auf die Vorschrift des § 286 Abs.3 BGB 30 Tage nach Erhalt der Rechnung automatisch in Schuldnerverzug, ohne dass hierzu eine Mahnung erforderlich wäre. Als Folge hat der Kunde in dem Fall, dass er diese Frist versäumt, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden einschließlich der Rechtsverfolgungskosten der PropGlide Europe GmbH zu erstatten. 

 

(4) Die Bezahlung des Kaufpreises hat per Banküberweisung zu erfolgen, soweit nicht mit dem Kunden im Einzelfall Vorkasse vereinbart worden ist. Es steht der PropGlide Europe GmbH frei, jederzeit Sonderabsprachen mit dem Kunden zu treffen und kürzere als die in Absatz 3 genannten Zahlungsziele zu vereinbaren. 

 § 5 Lieferbedingungen

 (1) Angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, Fixgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Abrede. 

 

(2) Die PropGlide Europe GmbH ist jederzeit zur Vornahme der Lieferung oder aber auch zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können auch sofort in Rechnung gestellt werden.

(3) Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen und Termine setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Dokumente bzw. Unterlagen beigebracht und der PropGlide Europe GmbH in angemessener Art und Weise zur Verfügung gestellt hat. Eventuelle Vorleistungsverpflichtungen des Kunden sind zu erbringen, ansonsten verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitspanne, es sei denn, die PropGlide Europe GmbH hat die verspätete Erbringung dieser Pflichten durch den Kunden ihrerseits zu vertreten.

(4) Im Falle von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, auf deren Eintritt die PropGlide Europe GmbH keinen Einfluss hat, wird die PropGlide Europe GmbH auch von der Einhaltung verbindlich vereinbarter Lieferfristen frei. Die Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der jeweiligen Behinderung. 

 (5) Sollte es zu einer Verzögerung im Sinne des Absatzes 4 kommen, die länger als 2 Monate andauert, so ist der Kunde berechtigt, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

  

(6) Im Falle einer Lieferverzögerung im Sinne des Absatz 4 sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, er wurde hierüber nicht von der PropGlide Europe GmbH ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

 § 6 Mängel

 (1) Im Falle von Mängeln bei der Lieferung gelten die Vorschriften des Kauf- bzw. Handelsrechts mit der Maßgabe, dass die PropGlide Europe GmbH berechtigt ist, entweder den Mangel zunächst zu beseitigen oder aber eine neue Sache zu liefern. 

 (2) Erst bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 

 (3) Auch bei berechtigter Mängelrüge des Kunden darf eine Zahlung der Ware nur in angemessenem Umfang im Hinblick auf den geltend gemachten Mangel zurückbehalten werden.

 § 7 Schadenersatz und Haftung

 (1) Die Haftung der PropGlide Europe GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. 

 

(2) Aufgrund des erheblichen Fehlerpotenzials bei nicht korrekter Verwendung der Propeller Beschichtung bzw. Nichtbeachtung der Bedienungsanweisungen gilt ausnahmsweise folgendes: Eine Haftung für Mangelfolgeschäden setzt voraus, dass der Kunde im Einzelfall nachweist, dass er sämtliche Verarbeitungsrichtlinien und Sicherheitsvorschriften der PropGlide Europe GmbH bezüglich der Anwendung der verkauften Beschichtung beachtet und nachweisen kann. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Haftung der PropGlide Europe GmbH auf den eingesetzten Warenwert begrenzt.

 (3) Der Haftungsumfang ist in jedem Fall auf das bei Vertragsschluss für die PropGlide Europe GmbH absehbare Haftungsrisiko beschränkt. 

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§ 8 Eigentumsvorbehalt

 (1) Die PropGlide Europe GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PropGlide Europe GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die PropGlide Europe GmbH ist berechtigt, nach Rücknahme der Kaufsache diese zu verwerten, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen ist.

 (2) Bei Pfändungen in das Vorbehaltseigentum hat der Kunde die PropGlide Europe GmbH unverzüglich zu unterrichten, damit eine Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, für die Erstattung der entstandenen Gerichts- Rechtsverfolgungskosten aufzukommen, haftet hierfür der Kunde. 

 (3) Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die PropGlide Europe GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der PropGlide Europe GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die PropGlide Europe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 (4) Wird die Kaufsache mit anderen, nicht der PropGlide Europe GmbH gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die PropGlide Europe GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. 

 § 9 Gerichtsstand- geltendes Recht

 (1) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsrechts ist, ist der Geschäftssitz der Firma PropGlide Europe GmbH auch der Gerichtsstand. Die PropGlide Europe GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden im Einzelfall auch an seinem Firmensitzgericht zu verklagen. 

 (2) Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht das Recht eines Vertragspartnerlandes vorgeht.


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